Für Arbeitgeber*innen
Was Sie wissen müssen...
Förderung
Für wen?
- Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung (An- und Ungelernte) oder
- Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben.
Wie?
Arbeitsentgeltzuschuss von 50% bis 70% zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge an den Arbeitgeber für den Zeitraum der Qualifizierung, in welcher der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt.
Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben.
Weiterbildungskosten für gering qualifizierte beschäftigte Arbeitnehmer – für solche Weiterbildungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinaus gehen.
Erstattet werden dem Arbeitgeber
- die Lehrgangskosten und
- ein Zuschuss zu notwendigen weiteren Weiterbildungskosten.
Die zeitlich-organisatorische Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt in Absprache mit dem Unternehmen, dass seine Arbeitskräfte dafür freistellt.
