Begleitendes Fahren

Führerschein mit 17

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die junge Fahrerin oder der junge Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. 

Die begleitende Person...

  • muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein – es können auch mehrere begleitende Personen eingetragen werden
     
  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
     
  • muss mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis besitzen
     
  • muss Klasse B, BE oder auch die Klasse 3 besitzen
     
  • darf höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg aufweisen

Sie sind Begleitperson?

Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um mehr zu erfahren.

Fotos:  BF17-Kampagne/Mara von Kummer - www.bf17.de

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