Führerscheine der
Klasse A
Mofa, AM, A, A1, A2 und Schlüsselzahl B196
Fahrlehrer
Für weitere Informationen zu den einzelnen Führerscheinen der Klasse A, lies gerne unten weiter oder melde dich direkt bei Christian oder Dennis.

Mofa
(ab 15 Jahren)
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch:
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind
Eintrittsalter: ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Klasse AM
(ab 15 Jahren)
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:
Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine Klassen
Klasse A1
(ab 16 Jahren)
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: AM
Schlüsselzahl B196
zum Führen eines Motorrades der Klasse A1
- Mindestalter: 25 Jahre
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- 4 x 90 Minuten Theorie-Unterricht
- 5 x 90 Minuten Fahrunterricht
- Keine Prüfung
- Kein Aufstieg in eine höhere Motorradklasse möglich
(Stufenaufstieg möglich)
Klasse A2
(ab 18 Jahren)
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet: AM/A1
Klasse A
ab 20 Jahren)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
Alter:
- ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
- ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
- ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Erwerb: direkt
Beinhaltet: A1, A2
So läuft deine Motorrad-Ausbildung ab
Für diejenigen von euch, die es genau wissen wollen.
1. Theorie
Vermittlung von Kenntnissen zu Verkehrsregeln, Fahrphysik, Gefahrenlehre und spezifischen Themen des Motorradfahrens.
2. Grundausbildung
Praktische Übungen auf dem Übungsplatz, um grundlegende Fahrfertigkeiten wie Bremsen, Slalomfahren und Ausweichen zu erlernen.
3. Fahrstunden
Praktische Fahrstunden auf öffentlichen Straßen unter Anleitung des Fahrlehrers, um Erfahrungen im realen Verkehrsumfeld zu sammeln.
4. Sonderfahrten
Es folgen die vorgeschriebenen Sonderfahrten, darunter Autobahnfahrten, Überlandfahrten und Fahrten bei Nacht.
5. Prüfungen
Theorie: Absolvierung einer theoretischen Prüfung, die das erworbene Wissen zu Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften überprüft.
Praxis: Fahrt mit dem Motorrad unter Prüfungsbedingungen, um die erworbenen Fähigkeiten und das sichere Fahrverhalten nachzuweisen.
6. Führerschein
Sind beide Teile der Prüfung bestanden, erhaltet ihr den Führerschein ausgehändigt.
