Führerscheine der 
Klasse D

D1, D1E, D und DE

Fahrlehrer

Du möchtest gerne viele Menschen ans Ziel bringen?
Auch dann findest du bei uns mit Christian einen kompetenen Ansprechpartner.
Informiere dich gerne vorab über die Klassen auf dieser Seite oder melde dich direkt bei Christian.

Christian 
Niederschierp

Klasse D1, D1E, D, DE
 

Ab 18 Jahren

Klasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg 

  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nötig.
  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

 

Nur mit Klasse: B
Mindestalter: ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre
Befristung auf 5 Jahre 

Klasse D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. 
 

  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nötig. 
  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

     

Nur mit Klasse: D1
Mindestalter: ab 18 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre
Beinhaltet: BE und C1E bei Vorbesitz von C1

Wusstest Du?

 

 

Bei einem Busführerschein der Klasse D ist der Personenbeförderungsschein im Normalfall bereits integriert. 

(FeV § 48 Abs. 1 Satz 4)

 

Klasse D

Kfz - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg 
 

  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nötig. 
  • Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

 

Nur mit Klasse: B
Mindestalter: ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre - Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Beinhaltet: D1
Befristung auf 5 Jahre

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger 
 

  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nötig. 
  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

     

Nur mit Klasse: D
Mindestalter: ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre - Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 
Beinhaltet: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz
Befristung auf 5 Jahre

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