Bis zum 18. Geburtstag dürfen die junge Fahrerin oder der junge Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
sollten Sie folgendes bedenken:
Nur in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannte Begleitpersonen dürfen die Fahranfängerinnen und Fahranfänger begleiten. Helfen auch Sie mit, das Unfallrisiko zu senken, werden Sie Partner der Fahranfängerin oder des Fahranfängers! Daher sollten auch Sie unbedingt und möglichst gemeinsam mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger an einer Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen.
Sie dürfen nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungen der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingriffen, diese sind im Besitz einer Fahrerlaubnis und verantwortliche Fahrzeugführer.
Als Begleitperson, wenn Sie zudem noch Halter des benutzten Fahrzeugs sind, haben Sie jedoch gewisse Aufsichtspflichten, auch wenn die oder der 17-Jährige am Steuer bald volljährig ist.
Sie dürfen nicht zulassen, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigem oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder das durch die Fahrweise andere – auch die Fahrzeuginsassen – gefährdet werden (z. B. durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver).
Bei riskantem Fahrverhalten müssen Sie eindringlich dazu auffordern, die Fahrweise den Regeln und den Verkehrssituationen anzupassen. Notfalls müssen Sie anhalten und die Fahrt beenden lassen.
Auf keinen Fall dürfen Sie während der Fahrt ins Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen, weil dies zu außerordentlich gefährlichen Situationen führen kann. Es ist daher ratsam, dass Sie vor Fahrtantritt gegenseitig Wünsche über das Verhalten des anderen austauschen, damit die Fahrt auch in einer entspannten Atmosphäre stattfindet.
Als Halterin oder Halter des benutzten Fahrzeugs sind Sie dafür verantwortlich, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit, damit Sie sich ausweisen können. Führen Sie als begleitende Person immer ihren Führerschein mit sich. Teilen Sie der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit, dass Ihr Fahrzeug von einem Fahrzeugführer im Alter von 17 Jahren im Rahmen des Modellversuchs benutzt wird.
Fotos: BF17-Kampagne/Mara von Kummer - www.bf17.de
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