Führerscheine der 
Klasse B

B, B197, BE, B96

Fahrlehrer*innen

Für weitere Informationen zu den einzelnen Führerscheinen der Klasse B, lies gerne unten weiter oder melde dich direkt bei Dennis, Bernd oder Carmen.

Dennis 
Niederschierp

Klasse B, B197
Klasse BE, B96

Bernd 
Wilke

Klasse B, B197
 

Carmen
Knost

Klasse B, B197
 

Klasse B / B197

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
 

Keine Befristung der Besitzdauer 

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Beinhaltet: AM, 

Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen
 

Keine Befristung der Besitzdauer 

Nur mit Klasse: B
Mindestalter: 18 Jahre

Erweiterung B96

der Führerscheinklasse B


Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Nur mit Klasse: B
Mindestalter: 18 Jahre, ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren

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