Für Arbeitgeber*innen


Was Sie wissen müssen...

 

Förderung

Für wen?

  • Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung (An- und Ungelernte) oder
  • Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben. 

Wie?

Arbeitsentgeltzuschuss von 50% bis 70% zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge an den Arbeitgeber für den Zeitraum der Qualifizierung, in welcher der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt.

Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben.

Weiterbildungskosten für gering qualifizierte beschäftigte Arbeitnehmer – für solche Weiterbildungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinaus gehen. 

Erstattet werden dem Arbeitgeber 

  • die Lehrgangskosten und 
  • ein Zuschuss zu notwendigen weiteren Weiterbildungskosten. 
     

Die zeitlich-organisatorische Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt in Absprache mit dem Unternehmen, dass seine Arbeitskräfte dafür freistellt.

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